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| Bericht zur Veranstaltung "Die Ersten die gehen müssen? Zeitarbeit und betriebliche Interessenvertretung" am 09.05.2011 |
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Arbeiterkammerpräsident Johann Kalliauer merkte in seiner Begrüßungsrede an, dass aus seiner Sicht Zeitarbeit grundsätzlich problematisch sei, da bei dieser Beschäftigungsform zwei Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer profitieren und es dabei häufig Verlierer gäbe. Gute Beispiele aus der Praxis bewiesen jedoch, dass dem nicht so sein müsse – dann wenn sich Betriebsräte/innen aus Beschäftigerbetrieben dem Thema Zeitarbeit annehmen und gemeinsam mit dem Überlasserbetriebsrat für die Umsetzung der an sich guten gesetzlichen Schutzbestimmungen sorgen.
Matthias Specht vom ISW präsentierte die Ergebnisse einer Befragung unter Zeitarbeitnehmer/-innen in Oberösterreich und hat u.a. darauf hingewiesen, dass sich die Arbeitsbedingungen bei betriebsrätlich organisierten Arbeitskräfteüberlassern deutlich positiver darstellten.
Susanne Pernicka vom Institut für Wirtschaftssoziologie der Johannes Kepler Universität merkte in ihrem Statement an, dass die Ausbreitung von atypischen Beschäftigungsformen wie etwa Zeitarbeit von Gewerkschaften und Betriebsräte/-innen neue Strategien abverlange. Sie sprach sich dafür aus, vom reinen Stellvertreterprinzip abzugehen und die Betriebsrats- und Gewerkschaftsarbeit gegenüber den Beschäftigten zu „öffnen“. Zeitarbeit werde zudem nicht mehr nur punktuell bzw. zur Spitzenabdeckung eingesetzt, sondern zunehmend strategisch genutzt. Der dauerhafte Einsatz dieser Beschäftigungsform führe zu einem Leistungs- und Verdrängungswettbewerb zwischen Stammbelegschaften und Zeitarbeitnehmer/-innen.
Erich Schwarz, Betriebsratsvorsitzender von MAN betonte, dass in seinem Betrieb keinen Unterschied zwischen Stammbelegschaft und Zeitarbeitnehmer/-innen gemacht würde. Für die Zeitarbeitnehmer/-innen würden genau die gleichen Arbeitszeitregelungen gelten und sie waren auch - im Gegensatz zu den meisten anderen Betrieben - in die krisenbedingte Kurzarbeit eingebunden.
Wolfgang Springer, Angestelltenbetriebsratsvorsitzender von Siemens Österreich, betonte die Bedeutung einer Betriebsvereinbarung, insbesondere zur Deckelung des Zeitarbeitnehmeranteils im Beschäftigerbetrieb, mahnte aber zugleich ein, dass eine Betriebsvereinbarung ohne Sanktionsbestimmungen weitgehend nutzlos sei. Zusätzlich forderte er mehr Mitspracherechte des Beschäftigerbetriebsrates beim Thema Leiharbeit, etwa bei Kündigungen.
Manfred Busta, Betriebsratsvorsitzender bei VAPS und Oswald Kickinger, Betriebsratsvorsitzender bei Mayer & Schöftner schilderten die Schwierigkeiten, den Kontakt mit ihren Beschäftigten herzustellen, insbesondere weil der Überlasserbetriebsrat kein Zutrittsrecht im Beschäftigerbetrieb hat und damit seine Beschäftigten nicht am Arbeitsplatz aufsuchen kann.
Ernst Stummer, Rechtsexperte der AK OÖ ging auf die rechtlichen Grundlagen der Zeitarbeit ein und betonte, dass das neue Lohn- und Sozialdumpinggesetz nun erstmals ermögliche, systematische Unterentlohnungen zu verfolgen und zu sanktionieren.
Thomas Grammelhofer, Bundessekretär der PRO-GE für den Bereich Arbeitskräfteüberlassung, betonte die Bedeutung des Kollektivvertrags für überlassene Arbeiter/-innen, der in seiner Art für Europa einzigartig sei. Da der Arbeitskräfteüberlassungs-KV auf die Kollektivverträge der Beschäftigerbetriebe referenziere, sei es von entscheidender Bedeutung dass die Betriebsräte der Beschäftigerbetriebe kontrollieren, ob die Zeitarbeitnehmer/-innen ordnungsgemäß entlohnt werden. Dies auch im Sinne eines Schutzes der Stammbelegschaften, da durch eine richtige Einstufung Zeitarbeitnehmer/-innen nicht als „Lohndumper“ verwendet werden können. Kritisch merkte er an, dass in der Krise kaum die Möglichkeit zur Kurzarbeit auch für Zeitarbeitnehmer/-innen kaum genutzt wurde, sondern diese einfach an den Überlasser rückgestellt wurden. Bei der abschließenden Podiumsdiskussion mit reger Publikumsbeteiligung bekamen die Teilnehmer/-innen nochmals interessante Einsichten in die betriebliche Praxis der Zeitarbeit. Arbeiterkammerpräsident Kalliauer betonte in seinem abschließenden Statement die Herausforderungen für die Interessenvertretungen, die durch die Bildung von „Parallelbelegschaften“ in den Betrieben entstehen. Zudem merkte er an, dass die Arbeitsverfassung auf den klassischen Betrieb bzw. das Normalarbeitsverhältnis zugeschnitten sei und hier dringend Veränderungsbedarf bestünde.
Referate: *** *** 3. Thomas Grammelhofer: "Zeitarbeit aus gewerkschaftlicher Sicht"
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