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Studie Frauenförderung

Koppelung von Wirtschaftsförderung und öffentlicher Auftragsvergabe an betriebliche Gleichstellungsmaßnahmen

 

Frauen werden in der Arbeitswelt nach wie vor benachteiligt. Sie verdienen für die gleiche Arbeit weniger als ihre männlichen Kollegen, die sprichwörtliche gläserne Decke bei der Karriere existiert noch immer. Das hängt auch damit zusammen, dass es nach wie vor an Maßnahmen und (Betreuungs-)Einrichtungen fehlt, die Vereinbarung von Familie und Beruf erleichtern und weiterhin zu sehr auf Geldleistungen und nicht auf Sachleistungen gesetzt wird.

 

Die AK-OÖ und das ISW hat deshalb gemeinsam eine Studie in Auftrag gegeben, zu prüfen, wie weit es möglich ist, Wirtschaftsförderung und öffentlicher Auftragsvergabe an betriebliche Gleichstellungsmaßnahmen zu knüpfen. In Berlin und der Schweiz gibt es bereits entsprechende Modelle, die auch für Österreich Beispielcharakter haben könnten.

 

Die Diskussion Wirtschaftsförderung und öffentliche Auftragsvergabe an betriebliche Gleichstellungsmaßnahmen zu knüpfen ist auch in Österreich nicht neu. Der gerade veröffentlichte „Global Gender Gap Report 2009", in welchem Österreich von Platz 29 auf Platz 42 zurückgefallen ist und bei der „wirtschaftlichen Teilnahme" überhaupt nur auf Platz 103 zu finden ist, schreit geradezu nach Maßnahmen mit dem Ziel nach mehr Chancengleichheit.

Die Größenordnungen die dafür in Frage kommen sind beträchtlich: Immerhin haben der Staat und andere öffentlich-rechtliche Einrichtungen im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe im Jahr 2007 geschätzte 38 Milliarden Euro aufgewendet. Und alleine in Oberösterreich wurden im Jahr 2007 206 Millionen Euro an Wirtschaftsförderung vergeben.

 

Zwei erprobte Modelle als mögliche Beispielgeber:


Berliner Frauenförderverordnung (FFV)
 

Seit 1999 ist in Berlin die Vergabe von öffentlichen Aufträgen des Landes Berlin unter bestimmten Bedingungen daran geknüpft, dass sich die bewerbenden Unternehmen vor der Auftragsvergabe zu frauen- und familienfördernden Maßnahmen verpflichten und diese bei der Durchführung des Auftrags einleiten, fort- oder umsetzen. 

 

Schweiz: Koppelung des öffentlichen Beschaffungswesens an Lohngleichheit

Die Vergabe öffentlicher Aufträge, in der Schweiz Beschaffungswesen genannt, wird auch in der Schweiz als ein wesentlicher Bereich erachtet, in dem auf die Gleichbehandlung von Frauen und Männern eingewirkt werden kann. Die Koppelung von öffentlicher Auftragsvergabe und Lohngleichheit wurde in der Schweiz vor dem Hintergrund mehrerer gesetzlicher Regelungen (Bundesverfassung, Gleichstellungsgesetz) initiiert.

Bewerber verpflichten sich in einer Selbstdeklaration zur Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann. Vom Eidgenössischen Büro für Gleichstellung wurde ein Kontrollinstrument für Lohngleichheit entwickelt.

 

Bisherige internationale Erfahrungen mit der Koppelung von öffentlicher Auftragsvergabe und Wirtschaftsförderung an betrieblichen Gleichstellungsmaßnahmen zeigen, dass Kontrolle für den Erfolg dieses Instruments unabdingbar ist. Eine Möglichkeit wäre die Einrichtung einer unabhängigen Kontrollbehörde, wie sie beispielsweise in den Vereinigten Staaten existiert, oder die Einrichtung von Abteilungen in bereits bestehenden Behörden.

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