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Finanzkrise und Pensionen

Die Finanzkrise hat nicht nur die Realwirtschaft sondern auch die Pensionen erreicht

 

Die durch die Finanzkrise ausgelöste Wirtschaftskrise trifft jetzt nicht nur die aktiven Arbeitnehmer in der Realwirtschaft, sondern auch die bereits in Pension befindlichen empfindlich. D.h., nicht nur die Arbeitnehmer sind negativ betroffen durch Kurzarbeit und damit verbundenen Lohneinbußen bis hin zum Arbeitsplatzverlust, auch die Bezieher von Betriebs- und Privatpensionen (zweite und dritte Säule) haben derzeit mit massiven Leistungskürzungen zu kämpfen.

 

Seit 1990 gibt es in Österreich Pensionskassen (dreizehn betriebliche und sechs überbetriebliche) in denen etwa 13 Mrd. Euro verwaltet werden. Mehr als eine halbe Million Menschen sind in Österreich vom Pensionskassensystem erfasst. Rund 60.000  beziehen bereits Betriebspensionen. 

Neben der klassischen ASVG-Pension und der privaten Eigenvorsorge war die Betriebspension im Rahmen des Dreisäulenmodells als zweite Säule in der Alterssicherung gedacht. In bunten Hochglanzbroschüren wurde von Banken und Versicherungen für die private und betriebliche Alterssicherung geworben. Das ursprünglich oft in Aussicht gestellte Ertragsziel von 7,5 Prozent wurde auch in guten Jahren meist nicht erreicht.

 

In der ursprünglichen Fassung des  Pensionskassengesetzes aus dem Jahre 1990 wurde auf Druck der Arbeitnehmervertretungen die Verpflichtung einer Mindestertragsgarantie aufgenommen. Als diese nach den massiven Kapitaleinbrüchen der Jahre 2000 bis 2002 für 2003 das erste Mal schlagend geworden wäre, wurde sie von der schwarz-blauen Regierung mit der Novelle des Pensionskassengesetzes 2003 weitgehend außer Kraft gesetzt.

 

Zusätzlich haben Firmen die in den 1990-er-Jahren ihre Pensionszusagen in Pensionskassen ausgelagert haben, einen zu hohen Rechungszinssatz angesetzt. Man ist üblicherweise von einer Nettorendite von 5,5 bis 6,5 Prozent ausgegangen. Dadurch mussten die Betriebe für die bereits zuvor bestehenden Pensionszusagen für ihre Mitarbeiter weniger in die Pensionskassen einzahlen. Da die Pensionskassen aber diese Verzinsung nicht erwirtschafteten, kam es bereits bisher für viele Zusatzpensionsbezieher zu mehreren Pensionskürzungen. Aus diesen Erfahrungen heraus hat die Finanzmarktaufsicht 2004 einen maximalen Rechnungszinssatz von 3,5 Prozent verfügt. Das kommt zwar neuen Verträgen zugute, aber für alte Verträge bleibt das Problem bestehen.

 

Diese Schwachstellen des Pensionskassensystems waren bereits bisher bekannt. Die Finanzkrise verschärft die Situation nochmals massiv und wird zu weiteren Einbußen bei der zweiten und dritten Säule des Pensionssystems führen.

2008  werden Veranlagungsverluste von bis zu 20 Prozent  erwartet. Das heißt, dass in  den beitragsorientierten Pensionskassenverträgen für 2009 der Leistungsanspruch entsprechend fallen wird. Das wird etwa zwei Drittel der Firmenpensionen betreffen.

 

 Eine Prognose der Arbeiterkammer zeigt, dass nicht nur die derzeitigen Leistungsbezieher und in nächster Zukunft in die Pension eintretenden Personen betroffen sind, sondern auch die jüngere Generation. Nach diesen Berechnungen und unter Berücksichtigung der neuen Sterbetafeln werden die Arbeiternehmer die zum Beispiel 2025 in Pension gehen nur mehr rund 40 bis 50 Prozent der in Aussicht gestellten Pension herausbekommen.

 

Diese Entwicklungen zeigen sehr deutlich, dass kapitalgedecke Pensionen nicht die Lösung des Pensionssystems darstellen, sondern eher Teil des Problems sind. Es zeigt sich auch, dass das Umlagesystem (1. Säule) weniger krisenanfällig ist, als das kapitalgedeckte Pensionssystem. Es muss deshalb auch sichergestellt werden, dass der Pensionsanspruch aus dem Umlageverfahren einen ausreichenden Lebensstandard für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land sichert. Das gesetzliche Pensionssystem ist deshalb auch wieder entsprechend auszubauen und zu stärken, um es langfristig abzusichern.

 

 Der Staat – als ursprünglicher Förderer des Pensionskassenmodells – als auch die Pensionskassen selbst sind aufgefordert, wieder mehr  Vertrauen in die private und betriebliche Zusatzpension herzustellen.  Dies darf aber nicht wie bisher üblich auf Kosten der Versicherten gehen. Das Sparen für die Alterssicherung darf kein Risikogeschäft sein und darf nicht dem Casinokaptitalismus geopfert werden.

 

Grundsätzlich ein Mehr an Transparenz, die  Wiedereinführung einer wirkungsvollen Mindestertragsgarantie und die Möglichkeit die Pensionskassen zu wechseln – um den Wettbewerb unter den  Kassen zu fördern – wären sicher erste Schritte, um das Vertrauen in das System wieder  zu stärken.

 

Um ähnliche Krisen, die auch auf das Pensionssystem durchschlagen, zukünftig zu vermeiden, sind stabile Finanzmärkte notwendig. Eine Neugestaltung der Finanzmärkte mit strengeren Regeln sind deshalb unumgänglich.