ISW Linz , 07.10.2004
URL: http://www.isw-linz.at/2_17_EU_Verfassung.html

2-17-EU-Verfassung


Die EU-Verfassung - ein wichtiges Fundament für Europa

Die EU-Verfassung erfüllt nicht alle Forderungen der Arbeitnehmer, ist aber notwendig.

Zum erstenmal in der Geschichte der EU wurde mit dem Konvent ein breites Gremium zur Erarbeitung einer Verfassung für die EU eingesetzt. Neben Regierungsvertretern waren auch Parlamentarier und Vertreter der Zivilgesellschaft eingeladen, mitzuwirken.

Der Konvent hat einen Verfassungsentwurf erarbeitet, der sich auf eine breite Zustimmung stützen konnte. Nachdem der erste Versuch, die Zustimmung der Regierungen zu diesem Entwurf  zu bekommen, gescheitert war, hat die irische Präsidentschaft nach immensen Bemühungen einen Kompromiss geschafft, der zwar einiges am ursprünglichen Entwurf wieder verändert – um nicht zu sagen abgeschwächt – hat, aber dennoch eine wichtige Grundlage für das Funktionieren und die weitere Entwicklung der Europäischen Union bildet.

Aus Arbeitnehmersicht ist dazu zu bemerken, dass der Entwurf zwar nicht allen Forderungen entspricht und auch Widersprüche aufweist. Dennoch sind Vollbeschäftigung, sozialer Fortschritt, sozialer Schutz, Soziale Marktwirtschaft, die Daseinsvorsorge sowie der Soziale und Zivile Dialog erstmals als Ziele der Union festgehalten.

Bei allen Schwachstellen, die dieser Entwurf aufweist, sprechen u.a. folgende Punkte für eine Akzeptanz:

  1. Europa hat damit zum erstenmal eine Verfassung. Im internationalen Kontext, insbesondere vor dem Hintergrund der Hegemoniebestrebungen der USA und der Konkurrenz zwischen dem Europäischen und dem Angelsächsischen Gesellschaftsmodell ist es absolut erforderlich, die Stimme Europas auf der internationalen Ebene zu stärken.
    Wenn es nämlich nicht gelingt, in anderen Regionen der Welt zumindest Ansätze eines Wohlfahrtsstaates zu schaffen, dann werden wir das Europäische Gesellschaftsmodell und den österreichischen Wohlfahrtsstaat nicht erhalten können.
  2. In dieser Verfassung gibt es zwar Widersprüche zwischen Teil I und Teil III, dennoch ist positiv zu vermerken, dass im Teil I Vollbeschäftigung, sozialer Fortschritt, sozialer Schutz, Soziale Marktwirtschaft und auch die Daseinsvorsorge als Ziele formuliert sind.
  3. Aus der Sicht der Sozialpartner ist zu vermerken, dass der Soziale und Zivile Dialog (= Partizipative Demokratie) festgelegt sind und damit Verfassungsrang haben - etwas, das wir in Österreich bisher noch nicht erreicht haben und das angesichts der zahlreichen Bestrebungen (nicht nur in Österreich), die Sozialpartner zurückzudrängen von Bedeutung ist.

Zur Information der Bevölkerung sollte in Österreich eine breite Diskussion über diese EU-Verfassung geführt werden.


Stellungnahmen und Positionen zur EU-Verfassung:

Der Präsident des EWSA hat vor dem Plenum am 30. Juni eine Erklärung zur EU-Verfassung abgegeben. Da diese Erklärung nur auf französisch vorliegt, finden Sie zu Ihrer Information hier auch die Stellungnahme des EWSA zur Regierungskonferenz, die den Entwurf für den Beschluss im Rat weiterbearbeitet hat.
Siehe dazu auch die Website des EWSA.

Auch die Gewerkschaften haben EU-Verfassung Stellungnahmen abgegeben, die unten im Dokument Gewerkschaftspositionen zusammengefasst sind. Links zu den jeweiligen Websites finden sich im Dokument.

Stellungnahme für die Regierungskonferenz 2003 >>

Déclaration du Président M. Roger Briesch >>

Gewerkschaftspositionen >>

(Eva Belabed)



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