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Corporate Governance Principles der OECD geändert - Ministerrat beschließt leichte Verbesserungen im Stakeholder Kapitel
Am 13. und 14. Mai beschloss der Ministerrat der OECD die neue Version der Corporate Governance Principles, in denen (freiwillige) Regeln für die Führung und die Kontrolle von Unternehmen festgehalten sind. Aus Sicht der Arbeitnehmer sind hierbei folgende Punkte besonders wichtig: alle Regelungen, die die Mitwirkung der Arbeitnehmer an der Steuerung von Unternehmen betreffen - insbesondere die verschiedenen Systeme der Mitbestimmung - sowie die Bestimmungen über die Steuerungsgremien (Board versus Vorstand - Aufsichtsrat), Interessenkonflikte und die Orientierung der Managementgehälter an den langfristigen Interessen der Shareholder. An diesen Punkten gab es daher auch grosse Meinungsverschiedenheiten und deutliche Widerstände, besonders gegen die Versuche der Gewerkschaften, das Stakeholder-Kapitel, in dem auch die Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer angesprochen werden, zu stärken. Nach langen Verhandlungen wurde vor allem auf Betreiben der französischen Regierung ein Kompromiss erzielt, der zwar leichte Verbesserungen bringt, aber nach Ansicht der Gewerkschaften noch nicht ausreicht, um die Herausforderungen an die Steuerung von Unternehmen zu bewältigen. Auch die Bedenken der Gewerkschaft gegen den nach wie vor freiwilligen Charakter der Principles bleiben aufrecht. Die neue Fassung der Corporate Governance Principles findet sich auf der Homepage der OECD: www.oecd.org/daf/corporate/principles Eine Stellungnahme der Gewerschaftsdelegation TUAC bei der OECD findet sich auf der Homepage der TUAC: www.tuac.org/ |
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