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Die EU-Verfassung - ein wichtiges Fundament für Europa

Die EU-Verfassung erfüllt nicht alle Forderungen der Arbeitnehmer, ist aber notwendig.

Zum erstenmal in der Geschichte der EU wurde mit dem Konvent ein breites Gremium zur Erarbeitung einer Verfassung für die EU eingesetzt. Neben Regierungsvertretern waren auch Parlamentarier und Vertreter der Zivilgesellschaft eingeladen, mitzuwirken.

Der Konvent hat einen Verfassungsentwurf erarbeitet, der sich auf eine breite Zustimmung stützen konnte. Nachdem der erste Versuch, die Zustimmung der Regierungen zu diesem Entwurf  zu bekommen, gescheitert war, hat die irische Präsidentschaft einen Kompromiss geschafft, der zwar einiges am ursprünglichen Entwurf wieder verändert – um nicht zu sagen abgeschwächt – hat, aber dennoch eine wichtige Grundlage für das Funktionieren und die weitere Entwicklung der Europäischen Union bildet.

Aus Arbeitnehmersicht ist dazu zu bemerken, dass der Entwurf zwar nicht allen Forderungen entspricht und auch Widersprüche aufweist. Dennoch sind Vollbeschäftigung, sozialer Fortschritt, sozialer Schutz, Soziale Marktwirtschaft, die Daseinsvorsorge sowie der Soziale und Zivile Dialog erstmals als Ziele der Union festgehalten.

(Eva Belabed)

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Letzte Aktualisierung am 17.10.2007